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Die Bauvoranfrage

Der Bauherr hat die Möglichkeit, vor Einreichung des Bauantrages eine Bauvoranfrage auf schriftlichen Antrag bei der Bauaufsichtsbehörde zu stellen. [§68 LBO M-V]

Eine Bauvoranfrage ist sinnvoll, um zu erfahren, ob das Grundstück so bebaut bzw. wie bebaut werden darf.

Der Vorbescheid gilt 3 Jahre und kann auf schriftlichen Antrag jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden. [§68 LBO M-V]

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

→ Übersichtplan, Flurkartenausschnitt

→ Bauentwurfsskizze

→ Baubeschreibung

→ Angaben des geplanten bebauten Flächenumfangs