Die BauvoranfrageDer Bauherr hat die Möglichkeit, vor Einreichung des Bauantrages eine Bauvoranfrage auf schriftlichen Antrag bei der Bauaufsichtsbehörde zu stellen. [§68 LBO M-V] Eine Bauvoranfrage ist sinnvoll, um zu erfahren, ob das Grundstück so bebaut bzw. wie bebaut werden darf. Der Vorbescheid gilt 3 Jahre und kann auf schriftlichen Antrag jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden. [§68 LBO M-V] Folgende Unterlagen sind einzureichen: → Übersichtplan, Flurkartenausschnitt → Bauentwurfsskizze → Baubeschreibung → Angaben des geplanten bebauten Flächenumfangs |