Baugenehmigung
Bauvoranfrage
Bauantrag
Gebühren
Wärmebrücken
 






Die Baugenehmigung

Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen bedürfen der Baugenehmigung. [§62 LBO M-V]

Um eine Baugenehmigung zu erhalten, muss vorab ein Bauantrag schriftlich bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden.

Wird innerhalb von 3 Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung nicht mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen, so erlischt sie. Die Genehmigung kann auf schriftlichen Antrag jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden [§74 LBO M-V]

Die Landesbauordnung (LBO) gibt vor, wie ein Bauwerk ausgeführt werden muss.

Des Weiteren sind in ihr enthalten, welche Bauvorhaben Genehmigungspflichtig oder Genehmigungsfrei sind.

Die Landesbauordnung ist je nach Bundesland unterschiedlich und kann kostenlos aus dem Internet herunter geladen werden.