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Wärmebrücken
 






Der Bauantrag

 

Der Bauantrag ist schriftlich bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

[§66 (1) LBO M-V]

Die Bearbeitung des Bauantrages kann einige Monate dauern, deshalb sollte der Bauantrag rechtzeitig gestellt werden.

Antragsformulare sind erhältlich:

→ bei der zuständigen Baubehörde

→ kostenlos im Internet zum Herunterladen

→ im Schreibwarenhandel

Dem Bauantrag sind folgende Unterlagen (Bauvorlagen) hinzuzufügen:


Bei den Bauvorlagen ist sich an die Bauprüfverordnung (BauPrüfVO) zu halten. In ihr ist geregelt welche Bauvorlagen der Bauaufsichtsbehörde vorgelegt werden müssen und welchen Inhalt diese haben.

Die Bauprüfverordnung kann man sich für das jeweilige Bundesland kostenlos im Internet herunterladen.